Dein Nebengewerbe richtig anmelden - Nebenberuflich Selbstständig machen

Du spielst mit dem Gedanken, nebenberuflich durchzustarten? Das ist ein spannender Schritt! Doch bevor Du loslegst, gibt es einige wichtige Dinge zu beachten: Wie meldest Du Dein Nebengewerbe korrekt an? Welche Rolle spielt die Krankenversicherung? Und wie sieht es steuerlich aus?

In diesem Beitrag führen wir Dich durch den Dschungel der Formalitäten und geben Dir wertvolle Tipps an die Hand. So startest Du gut informiert in Dein neues Abenteuer!

Lila Lions - Blogthema Nebengewerbe richtig anmelden

Inhaltsverzeichnis

Wie melde ich ein Nebengewerbe beim Gewerbeamt an?

Gewerbeanmeldung für ein Nebengewerbe

Die Anmeldung eines Nebengewerbes erfolgt grundsätzlich beim Gewerbeamt Deiner Stadt oder Gemeinde. Dazu ist in der Regel ein persönlicher Termin notwendig. Doch keine Sorge, die Mitarbeiter dort sind erfahren und unterstützen Dich gerne bei offenen Fragen. Wichtig ist, dass Du Deine Geschäftsidee kurz und prägnant beschreiben kannst und alle notwendigen Unterlagen dabeihast.

Es ist empfehlenswert, im Vorfeld genau zu recherchieren, welche Dokumente benötigt werden. Je nach Stadt oder Gemeinde können diese variieren. Zudem solltest Du schon vorab klären, ob für Dein Gewerbe besondere Genehmigungen oder Auflagen erforderlich sind. Das kann beispielsweise bei Gastronomiebetrieben oder bei Tätigkeiten im Handwerk der Fall sein. Vorbereitung ist hier der Schlüssel, um Zeit und unnötige Wege zu sparen.

Das Formular zur Gewerbeanmeldung

Für die Gewerbeanmeldung benötigst Du ein spezielles, bundesweit einheitliches Formular, welches Du entweder vor Ort bekommst oder oftmals auch online herunterladen kannst. Dieses Formular ist recht einfach gehalten und verlangt Angaben zu Deiner Person, Deinem geplanten Geschäft und zum Firmensitz. Achte darauf, alle Felder korrekt auszufüllen, um späteren Korrekturen vorzubeugen.

Sobald Du das Formular eingereicht hast, erhältst Du eine Bestätigung – Dein Gewerbeschein. Dieser Schein ist Dein offizieller Nachweis darüber, dass Du ein Gewerbe angemeldet hast. Er kann beispielsweise von Banken verlangt werden, wenn Du ein Geschäftskonto eröffnen möchtest. Bewahre ihn also sorgfältig auf! Bei Fragen zum Ausfüllen des Formulars kannst Du Dich immer an das Gewerbeamt wenden, denn es liegt auch in deren Interesse, dass alles korrekt abläuft.

Die Rolle der IHK / HWK bei der Gewerbeanmeldung

Nach der Gewerbeanmeldung bekommst Du meistens Post von der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK). Denn je nach Art Deines Nebengewerbes kann eine Pflichtmitgliedschaft bei der IHK oder auch bei der Handwerkskammer anfallen.

Die IHK bietet zudem viele hilfreiche Workshops und Beratungen für Gründer an, die den Einstieg in die Selbstständigkeit erleichtern. Diese Angebote solltest Du unbedingt wahrnehmen, da sie speziell auf die Bedürfnisse von Existenzgründern zugeschnitten sind. Die IHK hilft auch bei Fragen zur Geschäftsstrategie, zum Marketing oder zu rechtlichen Themen. Außerdem gibt es oft Networking-Events, bei denen Du wertvolle Kontakte knüpfen kannst.

Und vergiss nicht: Sollte Dein Gewerbe ins Handwerk fallen, könnte die Handwerkskammer Dein Ansprechpartner sein.

Welche Rolle spielt die Krankenversicherung beim Anmelden eines Nebengewerbes?

Krankenversicherungspflicht als nebengewerblich Selbstständiger

Wenn Du nebenberuflich selbstständig bist, verändert sich möglicherweise Dein Krankenversicherungsstatus. Bist Du hauptberuflich angestellt, bleibt Deine Krankenversicherung in der Regel unverändert. Allerdings solltest Du Deine Krankenkasse über Dein Nebengewerbe informieren.

Falls Du jedoch hauptberuflich Dein Nebengewerbe betreibst, musst Du Dich eventuell selbst krankenversichern. Dabei sind die Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse oft höher als für Angestellte. Eine private Krankenversicherung könnte in diesem Fall eine Überlegung wert sein. Es ist wichtig, hierbei alle Vor- und Nachteile abzuwägen und sich umfassend zu informieren.

Einfluss der Krankenkasse auf das Nebengewerbe

Deine Krankenkasse kann, je nach Einkommen aus dem Nebengewerbe, Deinen Beitrag anpassen. Daher ist Transparenz gegenüber Deiner Krankenkasse wichtig. Es gibt Grenzwerte, ab denen ein Nebengewerbe als hauptberuflich eingestuft wird, was wiederum die Beiträge beeinflusst.

Daher empfehlen wir, sich im Vorfeld bei Deiner Krankenkasse zu informieren, welche Grenzwerte gelten und wie diese berechnet werden. Eine unerwartete Beitragserhöhung kann Deine Geschäftskalkulation durcheinanderbringen, deshalb ist es gut, hier vorausschauend zu planen.

Auswirkungen des Nebenerwerbs auf die Krankenversicherung

Das Einkommen aus Deinem Nebenerwerb wird möglicherweise auf Deinen Krankenversicherungsbeitrag angerechnet. Dies kann dazu führen, dass Deine Beiträge steigen. Es lohnt sich also, vorab eine genaue Kalkulation durchzuführen und sich beraten zu lassen.

Beratung kann sowohl durch Deine Krankenkasse als auch durch einen unabhängigen Versicherungsmakler erfolgen. Es ist außerdem sinnvoll, regelmäßig Deine Einkommenssituation zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen bei der Krankenkasse vorzunehmen, um nicht plötzlich mit unerwartet hohen Beiträgen konfrontiert zu werden.

Welche Rechtsform eignet sich am besten für ein Nebengewerbe?

Die Rechtsform Deines Nebengewerbes hat direkte Auswirkungen auf Deine Haftung, Deine Steuerlast und auch auf Dein Image bei potenziellen Kunden. Daher ist es wichtig, die richtige Form zu wählen, die Deinem Geschäftsmodell und Deinen persönlichen Vorlieben entspricht.

Rechtsformen für Nebengewerbe: Einzelunternehmen, GbR oder GmbH?

Die Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebengewerbe hat weniger mit der Rechtsform selbst zu tun, sondern mehr mit der Frage, wie viele Stunden Du wöchentlich in Deinem Gewerbe arbeitest und wie hoch Deine Einkünfte daraus sind. Ein Hauptgewerbe betreibst Du hauptberuflich, während Du ein Nebengewerbe nebenberuflich ausführst. Aber egal, ob Haupt- oder Nebengewerbe: Die Wahl der Rechtsform bleibt eine der wichtigsten Entscheidungen, die Du treffen musst.

Überblick zu einzelnen Rechtsformen: UG, Kapitalgesellschaft und GbR für Nebengewerbe

Die UG, oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), ist eine Variante der GmbH, die oft als „Mini-GmbH“ bezeichnet wird und mit geringerem Startkapital auskommt. Sie ist besonders beliebt bei Gründern, die sich nicht mit großen Startkapitalanforderungen belasten wollen.

Eine Kapitalgesellschaft, wie die GmbH oder die UG, bietet den Vorteil der beschränkten Haftung. Das bedeutet, dass im Falle von Schulden oder Verlusten nur das Gesellschaftskapital haftet und nicht Dein privates Vermögen.

Die GbR hingegen ist einfach zu gründen und benötigt kein Startkapital, aber alle Gesellschafter haften persönlich.

Wie informiere ich meinen Arbeitgeber über mein Nebengewerbe?

Wenn Du ein Nebengewerbe gründest, solltest Du Deinen Arbeitgeber darüber in Kenntnis setzen. Nicht nur, weil es oft eine vertragliche Verpflichtung ist, sondern auch, um mögliche Interessenkonflikte von vornherein aus dem Weg zu räumen.

Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber beim Nebengewerbe

Die meisten Arbeitsverträge enthalten Klauseln über Nebentätigkeiten. Hierbei geht es nicht nur darum, Deinen Arbeitgeber zu informieren, sondern in manchen Fällen auch um eine Erlaubnis zu bitten. Daher solltest Du Deinen Arbeitsvertrag gründlich lesen und bei Unklarheiten mit Deinem Arbeitgeber oder einem Anwalt sprechen.

Auswirkungen der Nebentätigkeit auf die Arbeitszeit im Hauptjob

Wenn Du ein Nebengewerbe betreibst, darfst Du dadurch Deine Haupttätigkeit nicht vernachlässigen. Das bedeutet, Du solltest sicherstellen, dass Du Deinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nachkommst und Deine wöchentliche Arbeitszeit nicht überschreitest. Viele Arbeitgeber setzen z.B. eine Grenze von 20 Stunden pro Woche für Nebentätigkeiten.

Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit bei Nebengewerbe

Die Bundesagentur für Arbeit hat Richtlinien für Nebentätigkeiten, die vor allem für Arbeitslosengeldempfänger relevant sind. Wer arbeitslos ist und ein Nebengewerbe starten möchte, muss dies der Agentur melden. Es gibt bestimmte Freibeträge und Grenzen, wie viel Du verdienen darfst, ohne dass es Auswirkungen auf Deine Leistungen hat.

Welche steuerlichen Folgen hat ein Nebengewerbe?

Ein Nebengewerbe zu führen, bringt auch steuerliche Konsequenzen mit sich. Diese können je nach Deiner individuellen Situation und der Art Deines Nebengewerbes variieren.

Steuerliche Behandlung von Einkünften aus Nebengewerbe

Die Einkünfte aus Deinem Nebengewerbe müssen in Deiner Einkommensteuererklärung angegeben werden. Dabei werden sie zusammen mit Deinem sonstigen Einkommen versteuert. Abhängig von der Höhe Deiner gesamten Einkünfte kann das dazu führen, dass Du in eine höhere Steuerklasse rutschst.

Kleinunternehmerregelung und Nebengewerbe

Die Kleinunternehmerregelung ermöglicht es Dir, keine Umsatzsteuer auszuweisen, wenn Dein Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird. Das kann besonders für Nebengewerbe interessant sein, die oft nur geringe Umsätze erwirtschaften.

Einkommensteuererklärung und Freibetrag für Nebengewerbetreibende

In Deiner Einkommensteuererklärung musst Du die Einkünfte aus Deinem Nebengewerbe in der Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) dem Finanzamt melden. Ein Freibetrag von 165 Euro im Monat kann in manchen Fällen angewendet werden, um die Steuerlast zu verringern. Allerdings gibt es auch viele andere Freibeträge und Pauschbeträge, die je nach Deiner individuellen Situation relevant sein können.

Abschreibungen und Ausgaben

Alle Kosten, die im Zusammenhang mit Deinem Nebengewerbe stehen, können grundsätzlich von den Einkünften abgezogen werden, um den zu versteuernden Gewinn zu mindern. Das schließt Mieten für Geschäftsräume, Betriebsausstattung, Fahrtkosten und ähnliches mit ein. Große Anschaffungen können oftmals über mehrere Jahre abgeschrieben werden, sodass sich die steuerliche Belastung verteilt.

Vorsteuerabzug

Wenn Du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist (also nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst), kannst Du die Umsatzsteuer, die Du für betriebliche Anschaffungen und Dienstleistungen gezahlt hast, vom Finanzamt zurückfordern. Dazu musst Du regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einreichen.

Buchführungspflicht

Ein Nebengewerbe kann je nach Umsatz- und Gewinngrenzen zur Buchführungspflicht führen. Solange Deine Umsätze jedoch unter bestimmten Grenzen bleiben (zum Beispiel unter 600.000 Euro Umsatz und 60.000 Euro Gewinn pro Jahr), genügt in der Regel eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Diese Art der Gewinnermittlung ist deutlich einfacher als eine doppelte Buchführung.

Fazit zur Anmeldung, wenn ich mich nebenberuflich Selbstständig mache

Die nebenberufliche Selbstständigkeit, oft auch als Gründung im Nebengewerbe bezeichnet, bietet vielen Existenzgründern eine sichere Möglichkeit, den Schritt in die Unabhängigkeit zu wagen, ohne das gesamte finanzielle Risiko einer Vollzeitselbstständigkeit zu tragen. Oft beginnen Gründer mit einem Kleingewerbe, das sie neben ihrer Haupttätigkeit betreiben. Dies ermöglicht es ihnen, sich schrittweise in die Materie einzuarbeiten und zu testen, ob die Idee am Markt ankommt.

Wichtig ist hierbei die Unterscheidung zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern. Während gewerbetreibende Existenzgründer ihr Kleingewerbe anmelden müssen, gemäß der Gewerbeordnung, sind Freiberufler oftmals von dieser Pflicht befreit und melden sich direkt beim Finanzamt. Die Gewerbesteuer kann je nach Einkommen und Standort variieren und wird erst ab einem bestimmten Gewinn fällig, was besonders für Kleinunternehmer relevant ist.

Für alle Gründer, ob im Haupt- oder Nebenerwerb, gilt: Eine gründliche Vorbereitung, einschließlich einer Auseinandersetzung mit rechtlichen und steuerlichen Themen, ist unerlässlich. Obwohl die nebenberufliche Tätigkeit oft als risikoärmer gilt, sollte die Existenzgründung genauso ernst genommen werden wie eine Gründung in Vollzeit.

Ein fundiertes Wissen, gerade in Bezug auf die Anmeldung und Unterscheidung zwischen Kleingewerbe und freiberuflicher Tätigkeit, stellt sicher, dass der Start in die nebenberufliche Selbstständigkeit reibungslos verläuft.

Häufige Fragen, die uns von Gründern zum Anmelden vom Nebengewerbe gestellt werden

Wie viel darf ich mit einem Nebengewerbe verdienen?

Ein Nebengewerbe hat keine konkrete Einkommensgrenze. Das bedeutet, dass Du im Prinzip so viel verdienen kannst, wie es Deine Tätigkeit erlaubt. Allerdings gibt es in Bezug auf die Arbeitszeit eine Regel: Wenn Du mehr als 20 Stunden wöchentlich in Deinem Gewerbe arbeitest, kann dies als hauptberufliche Selbstständigkeit gelten. Das kann wiederum Auswirkungen auf Deine Sozialversicherungen, insbesondere die Krankenversicherung, haben.

Die Höhe Deines Einkommens aus dem Nebengewerbe kann zudem deinen Steuersatz beeinflussen. Daher ist es wichtig, die steuerlichen Punkte im Blick zu behalten und sich ggfs. von einem Steuerberater beraten zu lassen.

Was ist der Unterschied zwischen Nebengewerbe und Kleingewerbe?

Der Begriff Nebengewerbe bezeichnet eine selbstständige Tätigkeit, die Du neben einer Hauptbeschäftigung ausführst. Dabei geht es nicht primär um den Umsatz, sondern um die Arbeitszeit und den Fokus der Tätigkeit. Ein Kleingewerbe hingegen ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht. Als Kleinunternehmer gilt man, wenn der Umsatz im letzten Jahr 22.000 Euro nicht überschritt und im aktuellen Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigt.

Das hat steuerliche Vorteile, denn Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, dürfen sie aber auch nicht in ihren Rechnungen ausweisen.

Was kostet ein Nebengewerbe im Jahr?

Die Kosten für ein Nebengewerbe können variieren. Die reine Gewerbeanmeldung kostet je nach Gemeinde zwischen 20 und 60 Euro. Hinzu können Mitgliedschaftsbeiträge kommen, beispielsweise für die IHK. Auch Versicherungen, die für Deine Tätigkeit relevant sein könnten, verursachen jährliche Kosten.

Wir empfehlen Rücklagen für mögliche steuerliche Nachzahlungen zu bilden. Für eine genaue Kostenaufstellung und Planung solltest Du Dich von einem Steuerberater oder Gründungsberater unterstützen lassen.

Wie viel Umsatz darf man ohne Gewerbe machen?

Es gibt keine konkrete Umsatzgrenze, ab der ein Gewerbe zwingend angemeldet werden muss. Entscheidend ist die Absicht, mit der Du tätig wirst. Wenn Du regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, tätig bist, spricht das für eine gewerbliche Tätigkeit.

Ein einmaliger Flohmarktverkauf ist beispielsweise nicht gewerblich. Aber ein regelmäßiger Verkauf von selbst hergestellten Produkten im Internet hingegen schon.

Wie viel darf ich mit einem Kleingewerbe im Monat verdienen?

Theoretisch gibt es keine monatliche Einkommensgrenze für ein Kleingewerbe. Aber Achtung: Die Jahresgrenzen für die Kleinunternehmerregelung sollten im Blick behalten werden. Wenn Du diese überschreitest, könntest Du aus der Regelung fallen und im Folgejahr Umsatzsteuer abführen müssen.

Wie viel darf man steuerfrei mit einem Kleingewerbe verdienen?

Der Grundfreibetrag für Steuerzahler liegt 2024 bei 11.604 Euro für Alleinstehende. Das bedeutet, dass Einkünfte bis zu diesem Betrag steuerfrei bleiben. Aber Achtung: Hier geht es um den Gewinn, also Einnahmen minus Ausgaben, und nicht um den reinen Umsatz. Es ist wichtig, eine genaue Buchführung zu betreiben und alle geschäftlichen Ausgaben zu dokumentieren.

Wie viel Steuern muss ich bei einem Nebengewerbe zahlen?

Das hängt von Deinem persönlichen Steuersatz und Deinem Gewinn ab. Neben der Einkommensteuer kann ggf. auch Gewerbesteuer anfallen, wenn Dein Gewinn einen bestimmten Freibetrag überschreitet. Auch hier ist der Rat eines Steuerberaters empfehlenswert.

Welches Gewerbe anmelden für einen Onlineshop?

Für den Betrieb eines Onlineshops ist in der Regel die Anmeldung eines Handelsgewerbes erforderlich. Je nachdem, welche Produkte Du verkaufst, könnten spezielle Bezeichnungen wie „Handel mit Textilien“ oder „Onlinehandel mit Elektronikartikeln“ nötig sein. Beachte zudem, dass es weitere rechtliche Anforderungen für Onlineshops, wie z.B. das Impressum oder Datenschutzerklärungen, gibt.

Kann man zwei Nebengewerbe anmelden?

Ja, das Anmelden von mehreren Gewerben ist grundsätzlich möglich. Jede gewerbliche Tätigkeit muss jedoch einzeln beim Gewerbeamt angemeldet werden. Es ist für Dich aber wichtig, die Arbeitszeiten und Einkünfte aus beiden Gewerben im Blick zu behalten, um nicht unfreiwillig in eine hauptberufliche Selbstständigkeit zu rutschen.

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